Bewusste Entscheidung für die Organspende?

Organspender sein – ja oder nein? Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass sich jeder Deutsche diese Frage stellt. Eine Antwort zu finden, ist nicht leicht. Automatisch Spender sein oder sich bewusst gegen einen Organspendeausweis entscheiden.

In Deutschland werden weit weniger Organe transplantiert als Bedarf da ist. Etwa 9.500 Patienten warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. 2018 gab es 955 OrganspenderInnen.

2017 hat die Zahl der OrganspenderInnen in Deutschland, den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gab es nur noch 797 Spender, das waren 60 weniger als im Vorjahr.

Die Debatte um die Widerspruchslösung

Der Bundestag berät über eine Reform des Organspendegesetzes. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert in einer Debatte um Organspende für eine Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder automatisch als Organspender gilt – außer man selbst oder Angehörige widersprechen. Bislang gilt in Deutschland die sogenannte „Entscheidungslösung“. Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn zu Lebzeiten zugestimmt wird. Liegt keine Entscheidung vor, können die Angehörigen der verstorbenen Person einer Organspende zustimmen oder sie ablehnen. Die Neuregelung stelle zwar einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen dar, sagte Spahn, doch seien alle bisherigen Versuche der Politik, die Zahl der Organspender zu steigern, leider erfolglos geblieben. „Deshalb brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung“, so Spahn.

Die deutsche Fernsehjournalistin Anne Will, sprach in ihrer Talkshow mit den geladenen Gästen über die Idee „Wer nicht widerspricht, wird Spender“. Wolfgang Huber, evangelischer Theologe, äußerte sich dazu wie folgt: „Nun würde eine Pflicht zur Organspende einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen bedeuten“. Er fordert, dass man „Freiheit positiv würdigt und nicht nur negativ“. Damit spricht er sich gegen die Neuregelung aus. Man müsse erst das Vertrauen in die Organtransplantation herstellen, so Huber. Der Fernsehmoderator und Arzt Eckart von Hirschhausen, der sich für eine Neuregelung ausspricht, betont einen anderen Freiheitsbegriff: Die Freiheit, die hier beschnitten werde, sei die, „dass mir andere Leute egal sind“.

Auf die wichtige Frage, ob es sich bei der Debatte wirklich um Organspende-Pflicht handle, antwortet Huber mit einem klaren ja. Es handle sich nicht mehr um eine Organspende, „wenn sie den Charakter einer Organbereitstellungspflicht bekommt“. Karl Lauterbach, Gesundheitspolitiker der SPD und Mediziner, widerspricht. Wer seine Organe nicht spenden wolle, müsse sich nicht erklären. „Ich kann ohne Begründung nein sagen“. Somit bliebe die Widerspruchslösung freiwillig, aber jeder müsse sich mit diesem Thema einmal auseinandersetzen. Ivan Klasnic, ehemaliger Bundesliga-Fußballer, hat bereits seine dritte Spenderniere erhalten. Er fände es gut, wenn „jeder sich mal Gedanken machen muss“.

Der Präsident der Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz, Günther Matheis, begrüßt den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers. „Dieser Systemwechsel ist ein richtiger und notwendiger Schritt“, erklärte er. Aus medizinischer Sicht wäre die Widerspruchslösung für viele Schwerstkranke auf der Warteliste ein Lichtblick damit ihnen schneller geholfen werden könne und damit weniger Patienten während ihrer Wartezeit stürben, fügte Matheis hinzu.

Ähnlich beurteilt dies die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Durch eine gesellschaftlich geführte Diskussion könne dauerhaft ein Klima erzeugt werden, in dem die Bereitschaft zur Organspende zunehme und zeitgleich Ängste vor der Organspende abgebaut würden. „Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung, weil sie dazu führen wird, dass sich die Menschen frühzeitig gemeinsam mit ihren Angehörigen mit der Entscheidung für oder gegen die Organspende auseinandersetzen“, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß.

Doch es gibt nicht nur Befürworter der Widerspruchslösung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz übte massive Kritik und verwies auf verfassungsrechtliche Bedenken und die geltende Rechtslage. Demnach dürfen Organe im Todesfall nur entnommen werden, wenn der Betroffene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder die Angehörigen eine Organspende des Verstorbenen als Willen angeben. „Nach dem Manipulationsskandal 2012 und intensiven Diskussionen hat der Bundestag festgestellt, dass Schweigen keine Zustimmung ist“, so Vorstand Eugen Brysch.

Der Vorsitzende der Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, sieht die Widerspruchslösung ebenfalls kritisch. Das Transplantationswesen lebe vom Vertrauen der Menschen und er glaube nicht, dass das Vertrauen gestärkt würde. Man müsse mit den Menschen sprechen, sie überzeugen und die Organisation in den Kliniken verbessern.

Ebenfalls kritisch blickt die katholische Kirche auf die Widerspruchsregelung. Nach ihrer Ansicht ist das Spenden von Organen eine bewusste und freiwillige Entscheidung, sonst könne man nicht mehr von einer Spende sprechen. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken betonte: „Man kann die Organspende nicht einfach zur rechtlichen und moralischen Pflicht erklären.“ Eine Organentnahme ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen sei „ein sehr weitgehender Eingriff in die Integrität des Menschen und seines Körpers.“

Die Evangelische Kirche in Deutschland erklärte, die Kirchen wollen auch weiterhin die Bereitschaft zur Organspende wecken und stärken. Eine christliche Verpflichtung zur Organspende gebe es aber nicht. Auch die Ablehnung einer Spende sei zu respektieren.

 

Eine neue Regelung in Niedersachsen

Im November letzten Jahres hat der Landtag in Hannover mit einem neuen Gesetz beschlossen, dass Niedersachsens Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden Transplantationsbeauftragte bekommen. Diese sollen an allen Entscheidungen über Organ- oder Gewebespenden im Haus beteiligt werden. „Außerdem ist die Einführung eines klinikinternen Qualitätssicherungssystems vorgesehen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann (SPD). Im Rahmen der Debatte sprach sich Reimann gegen die Einführung der Widerspruchsregelung aus. „Für mich hat die Selbstbestimmung bei der Entscheidung zur Organspende den höchsten Stellenwert. Schweigen als Zustimmung zu werten, wird dieser wichtigen Entscheidung gerade nicht gerecht“, äußerte sich die Ministerin in der Landtagsdebatte.

Die Pauschale für die Transplantation, die bisher unabhängig vom Aufwand abgegolten wurde, soll sich nun auch ändern, um die Krankenhäuser finanziell noch besser zu unterstützen. „Künftig kann der individuelle Aufwand besser abgerechnet werden, den Kliniken entsteht durch eine Organspende kein finanzieller Nachteil“, sagt Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der DSO. Dies ist wichtig, denn „den Krankenhäusern fehlt häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren“, erklärt Spahn. „Genau da setzen wir an.“

Ob man also bereit ist, Organspender zu sein oder nicht, kann zu Lebzeiten selbst entschieden werden. Jeder kann „Ja“ oder „Nein“ sagen, ohne dafür verurteilt zu werden. Jeder sollte sich wenigstens einmal mit dem Thema auseinandersetzen. Auch, weil es jederzeit einen selbst betreffen könnte.

Wer trägt die Kosten einer Organspende?

Eine Organtransplantation kann sehr teuer sein. Im Transplantationsgesetz ist geregelt, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Stiftung Organspende (DSO), ein Budget aushandeln, das die gesamte Tätigkeit der DSO als Koordinierungsstelle für die Organspende sicherstellt. Aus diesem Budget erhält das Krankenhaus, in dem die Organspende stattfindet, eine pauschale Vergütung. Außerdem werden die Transportkosten für Chirurgenteams und Spenderorgane erstattet. Die Krankenkassen der Organempfänger tragen die Kosten der Organübertragung. Die Vermittlung des gespendeten Organs an den Organempfänger erfolgt durch die niederländische Stiftung Eurotransplant.

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