Mitgründer dieser Protestaktion ist ein Landwirt aus dem Rheinland, der sich selbst Bauer Willi nennt. Bauer Willi hat nach dem Bekanntwerden der Beschlüsse das erste grüne Kreuz auf seinen Feldern aufgestellt, um still gegen das Agrarpaket zu protestieren. Viele Landwirte folgten diesem Beispiel und stellten auch auf ihren Feldern grüne Kreuze auf. Deutschlandweit sollen es schon mehr als 20.000 Kreuze sein und es werden immer mehr. Protestiert wird gegen das Agrarpaket, da immer mehr Landwirte finanzielle Einbußen fürchten und sogar das Weiterbestehen ihrer Höfe in Gefahr sehen.
Insektenschutz- und Naturschutzprogramm
Das Agrarpaket des Bundesumweltministeriums sieht große Änderungen im Thema Insektenschutz, Naturschutz und teilweise Streichungen der Fördergelder vor. Diese Fördergelder sollen künftig an den Umweltschutz gebunden sein. Außerdem soll ein freiwilliges Tierwohllabel entstehen.
Ein großer Teil der Beschlüsse betrifft den Insektenschutz. Die Beschlüsse sehen vor, dass Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten nicht mehr angewendet werden sollen. Dabei soll bis Ende 2023 das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat verboten werden. Schon ab 2020 soll die Nutzung von Glyphosat deutlich vermindert werden. Dabei sollen Verbote und Teilverbote eingesetzt werden, welche den Einsatz bei der Stoppel-, Vorsaat- und Vorerntebehandlung verbieten. Auch für private Gärten und öffentliche Parkflächen gelten diese Verbote. Damit soll der Einsatz von Glyphosat schon im Jahr 2020 um 75 Prozent vermindert werden.
Kein Pflanzenschutz bedeute aber auch weniger Ertrag für die Landwirte. Es wird davon ausgegangen, dass auf diesen Flächen zwischen 15 und 30 Prozent weniger geerntet wird. Zudem steigt durch die Auflagen der Arbeitsaufwand, da die Felder stärker gefügt und bearbeitet werden müssen.
Bei diesem Thema stehen die Interessen der Landwirtschaft und die des Naturschutzes gegenüber. Naturschützer und der Naturschutzbund befürworten das Programm und wollen dies weiter fördern und verlangen die Auflagen noch weiter zu verschärfen. Sie verlangen außerdem, die Hektarprämie, die die Landwirte bekommen, nicht um die vorgesehenen 4,5 Prozent, sondern um 15 Prozent zu kürzen, um die Natur noch mehr zu schützen.
Ein weiterer Teil des Insektenschutzes sieht vor, dass sogenannte insektenfreundliche Blühsteifen an den Feldern der Landwirte entstehen sollen. Auf diesen Flächen sollen Insektizide verboten werden, damit wichtige und bedrohte Insekten, wie zum Beispiel Bienen, sich ungestört fortpflanzen können.
Weitere Bestandteile des Naturschutzes ist der Gewässerschutz. Hierbei muss der Abstand zu den nächsten Gewässern statt den bisherigen fünf Metern nun mindestens zehn Meter betragen, wenn Pflanzenschutzmittel genutzt werden.
Wichtigste Punkte aus dem Insektenschutzprogramm auf einen Blick:
- Verbot für die Anwendung von Glyphosat bis spätestens 31.12.2023.
- Eine Minderungsstrategie für Glyphosat ab 2020 mit Verboten und Teilverboten. Damit soll der Glyphosateinsatz um 75 Prozent vermindert werden.
- Einen Mindestabstand zu Gewässern von zehn Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
- Einen Abstand von 5 Metern, wenn die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.
- Ab 2021: Anwendung von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden in Schutzgebietenverboten.
Extra-Auflagen für „rote Gebiete“
Durch diese deutlich strengeren Auflagen im Natur- und Insektenschutz sind zusätzlich Gebiete in Niedersachsen festgelegt worden, die durch Nitrat und Phosphat in Düngemitteln besonders gefährdet sind.
Diese Gebiete müssen laut des Bundesumweltministeriums besonders geschützt werden und werden damit als sogenannte „rote Gebiete“ festgelegt. Diese Gebiete umfassen rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das entspricht einer Fläche voncirca. einer Million Hektar. Für diese Gebiete sollen folgende zusätzliche Maßnahmen gelten: Es sollen vor Nutzung der Dünger verpflichtende Düngeranalysen erfolgen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen. So kann die Düngung noch präziser gestaltet werden, um weniger Dünger zu benötigen.
Tierwohllabel verlangt Umbau der Ställe
Ein weiterer Punkt des Agrarpakets ist das Tierwohllabel. Das Label soll dreistufig aufgebaut werden. Es soll in Zukunft zeigen, wie Tiere von der Aufzucht bis zur Schlachtung behandelt wurden. Dabei soll besonders herausgestellt werden, ob die Vorschriften der EU übertroffen wurden und das Tier dadurch noch besser gehalten wurde, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Anfangs werden nur Schweine betrachtet, zukünftig soll auch die Haltung von Geflügel und Rindern klassifiziert werden. Um Konflikte mit EU-Recht zu vermeiden, soll eine freiwillige Lösung gefunden werden. Außerdem sollen die Bauern beim Umbau ihrer Ställe unterstützt werden.
Immer weniger Geld für die Landwirte
Die Umschichtung der Fördergelder ist der dritte und letzte Teil des Agrarumweltpaketes. Hierbei werden im kommenden Jahr deutlich mehr Direktzahlungen an die Förderung der ländlichen Entwicklung fließen als bisher. Eine Erhöhung der Zahlungen an die Förderung der ländlichen Entwicklung bedeutet Kürzungen der Direktzahlungen an die Landwirte. Die Reduzierungen der Zahlungen entsprechen etwa 75 Millionen Euro, die im kommenden Jahr weniger an die Landwirtschaftsbetriebe ausgezahlt werden. Pro Hektar macht das rund 4,40 Euro aus, die weniger gezahlt werden. Bei einem 250 Hektar großen Betrieb sind das etwa 1.000 Euro, die den Landwirten fehlen.
Mit den grünen Kreuzen. wollen Bauer Willi und zahlreiche andere Landwirte die Politik und die Verbraucher auf die Probleme aufmerksam machen, vor denen die Landwirte mit dem Beschluss des Agrarpaketes nun stehen.