„Alles unter einen Hut zu bekommen – das kann stressig werden. Jüngere Studierende haben wahrscheinlich noch keine Kinder, um die sie sich kümmern müssen“, sagt Anna Graf. Sie steckt mit 35 Jahren mitten im Studiengang Soziale Arbeit – und ist zweifache Mutter, Lernende, Prüfling und Jobberin zugleich. Vom Gehalt bezahlt sie die Krankenversicherung für sich und ihre beiden Kinder. „Ich bekomme für mein Studium keine finanzielle Unterstützung vom Staat oder anderen Einrichtungen mehr. Und dadurch, dass mein Freund und ich nicht verheiratet sind, trage ich diese Kosten für mich und unsere beiden Kinder allein. Zum Glück ist er eine echte Unterstützung. Als Selbstständiger kann er sich um unsere Kinder kümmern, wenn ich fürs Studium lerne oder jobbe. Ich mache zwar ein Fernstudium, habe aber zwischendurch auch Vorlesungen an den Wochenenden. Und bald schreibe ich die ersten Prüfungen.“ Studium und Familie – das stellt eine Herausforderung dar: „Aber ich möchte einfach gerne im sozialen Bereich arbeiten.“
Eine Stiftung, die sich auf die Förderung beruflich qualifizierter Studienplatzanwärter spezialisiert hat, ist die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Insgesamt drei Hürden warten in dem Auswahlprozess um ein Stipendium: Die Online-Bewerbung, der Kompetenz-Check und ein persönliches Auswahlgespräch. Entweder hat man Glück und bekommt nach dem persönlichen Gespräch eine Zusage, oder man muss eine Absage hinnehmen, denn es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Aufstiegsstipendien zu vergeben.
Ausnahmen für Bafög-Anspruch prüfen
Mirja Schmalz ist 32 Jahre alt und kennt einige Hürden aus eigener Erfahrung: „Ich habe mein Abitur mit 27 Jahren auf einem beruflichen Gymnasium nachgeholt. Es war also von Anfang an absehbar, dass ich auch nach Vollendung des 30. Lebensjahres noch studieren würde. Als bürokratische Hürde empfand ich den sehr umständlichen und langwierigen Kontakt mit dem Bafög-Amt Braunschweig. Die machten mir erst Hoffnung, da ich die Regelstudienzeit noch nicht überschritten hätte, was sich im Nachhinein aber als nicht richtig erwies und so eine wochenlange, unnötige Wartezeit nach sich zog. Vom Bafög-Amt wie auch vom Wohngeldamt bekam ich dann also letztendlich eine Absage.“
Auf der Internetseite rund um das Bafög findet man den Hinweis, dass grundsätzlich nicht gefördert werden kann, wer zu Beginn des Ausbildungsabschnitts schon das dreißigste, bei Masterstudiengängen das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat. Liest man aufmerksam weiter, findet man jedoch Regelungen, die Ausnahmen zulassen. Im Zweifelsfall kann man sich bei seinem zuständigen Studentenwerk erkundigen. Das Wohngeldamt informiert hierzu, dass der Anspruch auf Wohngeld für Studenten dem Grunde nach daran gebunden sei, ob Anspruch auf Bafög besteht. Letztendlich: Ob Bafög oder Wohngeld – es lohnt sich zu prüfen, ob Ausnahmen auf einen selbst zutreffen. Die Bewilligung eines Studienkredits bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt wiederum kein Problem dar, wie Mirja berichtet: „Ich beantragte ein KfW-Studiendarlehen für die Zeiten ohne Einkommen, was sich als angenehm einfach und reibungslos im Ablauf bewährte.“