Campus38: Frau Dr. Ahrens, Sie haben Medizin studiert? Wussten Sie von Anfang an, dass Sie in die Rechtsmedizin möchten?
Dr. Sabrina Ahrens: Die Rechtsmedizin war tatsächlich von Anfang an mein Ziel.
Das ist eher selten, oder?
In der Regel steht bei den meisten Medizinstudenten zu Beginn des Studiums noch nicht der Fachbereich fest, beziehungsweise ist es eher selten, dass dieser am Ende des Studiums tatsächlich noch das Ziel ist.
Wie kamen Sie zu Ihrem Berufswunsch, und warum waren Sie sich von Beginn an so sicher?
Bei mir fing das ganz klassisch mit Romanen an. Durch diese bin ich zum ersten Mal damit in Kontakt getreten. Außerdem habe ich auch mehrere Praktika in der Pathologie – auch wenn das eigentlich ein komplett anderes Feld ist – gemacht. So habe ich den Gefallen daran gefunden und das Spektrum der Rechtsmedizin entdeckt.
Wie reagieren neue Bekannte auf Sie, wenn Sie sich mit Ihrem Beruf vorstellen?
Viele finden es cool oder spannend und sind der Meinung, dass sie diesen Beruf nicht ausüben könnten. Oft ist es aber auch so, dass viele die Rechtsmedizin mit der Pathologie verwechseln. Eine Differenzierung zwischen diesen beiden Fachgebieten ist so gut wie gar nicht in der Bevölkerung vorhanden.
Was genau fasziniert Sie an der Rechtsmedizin?
Mich fasziniert, was ein toter Körper einem noch so erzählen kann und die Vielfältigkeit des Berufes. Es sind nicht nur – wie oft im Fernsehen gezeigt – Obduktionen, die wir durchführen. Hier in Würzburg machen wir viele Fahruntüchtigkeitsgutachten, Lebenduntersuchungen, Sachverständigkeitstätigkeiten vor Gericht und hin und wieder auch Tatortbesichtigungen.
Nicht selten hört man von Medizinstudierenden: „Ich gehe nicht in die Rechtsmedizin, weil ich Leben retten und Menschen helfen möchte.“ Wie stehen Sie zu solchen Aussagen?
Diese Aussagen kenne ich, aber wir helfen genauso wie jeder andere Arzt auch. So führen wir Lebenduntersuchungen durch und für die Opfer ist unser Schaffen eine große Hilfe. Darüber hinaus können wir gegebenenfalls mithilfe der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Todesfälle aufklären und helfen so indirekt den Angehörigen bei der Bewältigung. Dadurch wird ihnen die Möglichkeit gegeben, einen Schlussstrich ziehen zu können.
Ihr Beruf wird doch vollkommen falsch im Fernsehen dargestellt?
Absolut. Die Filmemacher müssen ja schon den Nervenkitzel herausarbeiten, sonst wird es ja auch ein bisschen zäh für den Zuschauer. Man kann schon sagen, dass die Realität weitestgehend nicht mit Filmen und Serien übereinstimmt.
Rechtsmediziner arbeiten in Krankenhäusern, Landes- und Bundeskriminalämtern, in der Forschung und Lehre, im gerichtsärztlichen Dienst oder in rechtsmedizinischen Instituten von Universitäten. In Deutschland gibt es insgesamt 41 universitäre Institute für Rechtsmedizin.
Können Sie als Rechtsmedizinerin einfach die Todeszeit und Todesursache bestimmen?
Nein, insbesondere nicht diese genauen Zeiteinschätzungen. In der Rechtsmedizin ist das wirklich nur unter idealen Bedingungen möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, innerhalb der ersten 24 Stunden die Todeszeit einzugrenzen. Die Todesursache ist aber in den meisten Fällen bestimmbar.
Die Realität hat also wenig mit dem gezeigten Material im Fernsehen zu tun. Wie sieht denn dann wirklich Ihr Arbeitsalltag aus?
Also bei uns sind die Obduktionen meistens morgens angesetzt. Je nachdem wie viele Leichen wir obduzieren müssen, kann das schon mal in den Nachmittag hinein gehen. Die Lebenduntersuchungen werden parallel zu den Obduktionen durchgeführt. Wie bei anderen Berufen auch, fallen natürlich Schreibtischtätigkeiten an. So bearbeiten wir unter anderem Fahrtüchtigkeitsgutachten, Schadensersatzgutachten und zusätzliche Sektionsgutachten. Außerdem stellen wir Kausalitäten bei Unfällen oder Behandlungsfehlern her. Die Lebenduntersuchungen und Gutachten laufen dann quasi nebenher.
Dann ist Ihr Beruf ziemlich abwechslungsreich…
Ist er. Wir sind auch gar nicht so oft am Tatort, wie es im Fernsehen gezeigt wird. Eigentlich sind wir nur vor Ort, wenn der Polizei etwas komisch vorkommt und dann meistens nur mit Absprache der Staatsanwaltschaft. Diese bestimmt nämlich anhand der Ermittlungsergebnisse, wann obduziert wird. Mit der Entscheidung haben wir also überhaupt nichts zu tun.
Handelt es sich bei den Todesopfern immer um gewaltsame Todesfälle?
Nein. Wir haben unklare und nicht natürliche Todesfälle. Nicht natürlich heißt aber nicht immer, dass derjenige erschossen oder mit dem Messer umgebracht wurde. Ein Suizid ist auch ein nicht natürlicher Tod. Ansonsten obduzieren wir noch Menschen, die im Krankenhaus an einem möglichen Behandlungsfehler oder einfach unerwartet verstorben sind. Tote, bei denen die Polizei keine persönlichen Angaben ermitteln konnte, sezieren wir auch.
Gibt es auch einen Fall, der Sie besonders mitgenommen hat?
Mitgenommen hat mich bis jetzt noch kein Fall. Das liegt wahrscheinlich aber auch daran, dass ich noch recht frisch in der Rechtsmedizin bin. Ich betrachte die Fälle aus dem wissenschaftlichen Blickwinkel, also – auch wenn sich das jetzt sehr skurril anhören mag – ich freue mich über dieses Mehrwissen, das ich gerade erlange. Aktuell finde ich jeden Todesfall noch spannend, weil ich dadurch lernen kann.
Ist es also von Vorteil, einen robusten Charakter zu besitzen oder hat ein Sensibelchen ebenfalls Chancen in der Rechtsmedizin?
Ich glaube, dass beide Charaktertypen in der Rechtsmedizin gebraucht werden. Wichtig ist vor allem, dass man unempfindlich gegenüber Gerüchen ist und eklige Situationen und den Tod nicht scheut. Außerdem führen wir zusätzlich Lebenduntersuchungen durch. Hier untersuchen wir Opfer, die beispielsweise häusliche Gewalt erfahren haben, vergewaltigt wurden, aber auch Kinder, die missbraucht wurden. Mit all diesen Gegebenheiten muss man schon klarkommen können.
Hat sich trotz dessen Ihre Lebensweise in irgendeiner Art und Weise verändert? Immerhin haben Sie Tag ein und Tag aus mit dem Tod zu tun.
Also ich lebe mein Leben jetzt nicht bewusster, aber ich priorisiere Familie und Freunde. Manchmal kann es ja doch schneller gehen als man denkt. Deshalb nehme ich mir einfach eher mal die Zeit, um meine Familie und Freunde zu besuchen. Der Stellenwert, der vorher schon hoch war, hat sich dadurch nochmal verdeutlicht.
Wenn Sie sich als Rechtsmedizinerin etwas wünschen dürften, was wäre das?
Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass in Deutschland mehr obduziert wird. Die Obduktionszahlen sind – im Vergleich zu anderen Ländern – sehr gering. Vorher kann nämlich nur über die Todesursache spekuliert werden. Ausschließlich eine Obduktion schafft Gewissheit. Es gibt leider eine sehr hohe Dunkelziffer an ungeklärten Todesfällen in Deutschland. Das liegt unter anderem daran, dass Hausärzte bei den Leichenschauen nicht die richtigen Todesursachen feststellen können. Meistens fehlt ihnen dafür einfach das Fachwissen und die Möglichkeiten.
Oft werden die Begriffe Pathologe, forensischer Anthropologe und Forensiker als Synonym für den Rechtsmediziner verwendet. Dies ist jedoch falsch.
So beschäftigt sich der Pathologe mit krankhaften oder abnormen Veränderungen des menschlichen Organismus. Ein forensischer Anthropologe untersucht die menschlichen Überreste und der Forensiker fungiert als gerichtlicher Gutachter, Kriminaltechniker oder Schrift- oder Sprachverständiger.
Der Rechtsmediziner befasst sich hingegen mit der Bewertung und Anwendung medizinischer und naturwissenschaftlicher Erkenntnisse.