Menschen, die in Folge einer psychischen oder Suchterkrankung eine Straftat begangen haben, werden meist als schuldunfähig eingestuft. Ihre Strafe kennt dann kein Enddatum. Denn ein Maßregelvollzug ist erst beendet, wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht. Campus38 spricht über die Arbeit in einer forensischen Psychiatrie.
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