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Wissenschaft und Technik - Drohnen Was muss bei der Nutzung von Drohnen beachtet werden?

Ab 35 Euro ist man dabei: Drohnen sind mehr und mehr zu Alltagsgegenständen geworden. Für Hobbyfilmer stellt sich die Frage: Darf überhaupt jeder eine Drohne kaufen und nutzen? Campus38 klärt auf.

Drohnen werden mehr und mehr zu Alltagsgegenständen. Was ist vor und bei der Nutzung zu beachten? (Quelle: iStock/Mustafa Gull)

Was sind Drohnen eigentlich? Der Duden definiert eine Drohne zum einen als ein „unbemanntes militärisches Aufklärungs- und Kampfflugzeug“, zum anderen ein „mit vier oder mehr nach unten wirkenden Rotoren ausgestattetes, unbemanntes, ferngesteuertes (Modell-)Fluggerät für zivile Zwecke, meist im Freizeitbereich“. Des Weiteren findet man im Netz oft die Bezeichnung „unbemanntes Fluggerät“.

Wer Drohnen führen darf, lässt sich recht schnell klären. Das Mindestalter beträgt in Deutschland 16 Jahre, aber je nach Nutzung, Gewicht und Größe gibt es noch einige Dinge zu beachten. Das Ganze ist durch eine Verordnung, die 2017 in Kraft getreten ist, konkreter und anspruchsvoller geworden. Hier einmal die wichtigsten Punkte aus der Verordnung für die Nutzung von Drohnen im privaten Bereich:

1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm müssen mittels einer Plakette den Namen und die Adresse des Eigentümers ausweisen.

2. Kenntnisnachweis: Alle Nutzer von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab zwei Kilogramm brauchen im Betrieb einen Kenntnisnachweis. Im Falle von Drohnen wird hier eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle benötigt. Hierbei liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Die Bescheinigungen gelten für fünf Jahre.

3. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unter einer Gesamtmasse von fünf Kilogramm ist keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden wie Feuerwehren oder das THW ist zur Erfüllung der Aufgaben erlaubnisfrei.

4. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen über fünf Kilogramm ist eine Erlaubnis erforderlich, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

6. Betriebsverbot: Für die Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme gilt ein Betriebsverbot in bestimmten Fällen. Dazu gehört der Bereich in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten, Anlagen wie Justizvollzugsanstalten, Naturschutzgebieten, in Kontrollzonen von Flugplätzen und in Flughöhen über 100 Meter über Grund. Eine Ausnahme für letzteres gilt bei ausdrücklicher Erlaubnis. Auch über Wohngrundstücken ist der Flug verboten, wenn die Startmasse über 250 Gramm beträgt oder das Gerät so ausgerüstet ist, Signale in irgendeiner Art zu übertragen oder aufzuzeichnen. Natürlich kann diese Regelung durch eine ausdrückliche Erlaubnis ausgehebelt werden.

7. Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.

Warum überhaupt eine Drohne nutzen? Chris Goldhorn, Student der Ostfalia, sagt dazu: „Weil ich gerne einfach mal dynamisch filmen wollte. Sprich, neue Schnittbilder aus der Luft produzieren und diese dann einsetzen.“ Außerdem nutzt er sie auch auf Partys beziehungsweise gemeinsamen Abenden, da dort das Filmen aus der Vogelperspektive immer ein Hit ist. Er hat sich bei Freunden und in Foren im Internet informiert und sich bei den rechtlichen Aspekten von einem Bekannten in juristischer Ausbildung beraten lassen und beim Drohnenhersteller erkundigt. Das entspricht dem, was auch bei der Recherche für diesen Artikel deutlich wurde: Das Internet ist bei Drohnen die erste und zunächst beste Quelle.

Online-Kurs und Drohnenführerschein beim TÜV


Jetzt aber mal speziell zu den technischen Einzelheiten von Drohnen. Wichtige Komponenten jeder Drohne sind die Luftkomponente, der Controller, die Motorregler, der Akku und die Fernsteuerung. Grundsätzlich lassen sich die unbemannten Flugobjekte in Flächenmodell und Multikopter unterscheiden. Bei dem Flugmodus hat der Nutzer die Wahl zwischen dem manuellen und stabilisierten Modus, wobei der Pilot bei beiden die Kontrolle über die Drohne hat. Vor Abflug sollte jeder Pilot seine Checkliste mit Punkten wie zum Beispiel Flugsicherungsinformationen, Flugwetter, Genehmigungen, Notfallplan und so weiter abhaken. Übrigens: Die Plaketten zur Kennzeichnung für die entsprechenden Drohnen sind in Fachgeschäften und im Internet erhältlich.

Die TÜV Nord Online Akademie (TÜV Nord) bietet für die Drohnennutzung zwei Onlinekurse an. In einem circa 30-minütigen Kurs für eine Gebühr von 20 Euro lernen Drohnensteuerer die wichtigsten steuerungs- und luftrechtlichen Grundlagen. „Zu diesen Grundlagen gehören der Check, ob eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis gebraucht wird, die Bestandteile eines UAS (Unmanned Aircraft System), Flug- und Steuerungsgrundlagen, die Steuerungsarten eines UAV (Unmanned Aerial Vehicle) und die Regeln der Luftverkehrsordnung“, sagt Werner Tolksdorf, Projektleiter bei TÜV Nord Bildung. Zum Abschluss erhalten die Teilnehmer einen Namens- und Adressaufkleber für die Drohne, mit dem die Kennzeichnungspflicht für Drohnen bei einer Startmasse über 250 Gramm erfüllt ist.

Für Drohnen mit einem Startgewicht ab zwei Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis, ein sogenannter Drohnenführerschein, benötigt. Auch dafür bietet der TÜV Nord einen Kurs an. Dieser dauert 90 Minuten und kostet über 300 Euro. In ihm ist der oben beschriebene 30-minütige Kurs mit ersten Informationen sowie ein etwa 60-minütiger Teil mit der Vorbereitung auf die Drohnenführerscheinprüfung enthalten. Hierbei geht es um die Themen Luftrecht, Meteorologie und Flugvorbereitungen. Nach einem bestandenen Abschlusstest erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung, mit der sie sich bei einem zertifizierten Partner zu einer Präsenzprüfung anmelden können, zum Beispiel in Hannover und Braunschweig. Besteht der Teilnehmer diese Prüfung, erhält er einen für fünf Jahre gültigen Drohnenführerschein.

Das gewisse Haftungsrisiko, das bei der Nutzung einer Drohne entsteht, sollte nicht unterschätzt werden. Der Führer einer Drohne haftet für die Schäden, die während eines Fluges verursacht werden, was schnell sehr teuer werden kann. Daher ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen oder bei der privaten Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob unbemannte Flugobjekte in der Versicherung enthalten sind. Laut drohnen.de ist der Halter einer Drohne dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und eine Versicherungsbestätigung bei jedem Flug mitzuführen. Extraversicherungen werden von Modellflugverbänden sowie manchen Versicherungsgesellschaften angeboten. Die „Haftpflichthelden“ beispielsweise bieten eine private Haftpflichtversicherung inklusive Luftfahrtversicherung für 72 Euro im Jahr bei einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro an.

Insgesamt gibt es also bei dem Einstieg in die Nutzung von Drohnen zu privaten Zwecken einiges zu beachten. Neben den Kosten für die Anschaffung, die Kurse und eine Versicherung müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Sind diese Dinge abgehakt, kann die Drohne in die Luft steigen.