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Ein sechsjähriger Flüchtlingsjunge wird am Ende des Schuljahres als „geistig behindert“ eingestuft, obwohl er zehn Monate vorher nicht ein Wort Deutsch sprach. Die Schule hat nicht die Zeit, den Jungen zu fördern. Ist das gerechtfertigt?
Registrierung, Unterbringung, Antragstellung - Geflüchtete haben nach ihrer Ankunft in Deutschland viele behördliche Dinge zu erledigen. Dass sie damit häufig große Schwierigkeiten haben, ist erwartbar. Einrichtungen wie die Refugee Law Clinic in Hannover unterstützen die Geflüchteten im Umgang mit Behörden.