Listenhunde – geborene Kampfmaschinen?

Bestimmte Hunderassen wie der American Pitbull Terrier stehen in vielen Bundesländern ganz oben auf der Liste der als gefährlich eingestuften Hunderassen. Hängt das Wesen eines Hundes von der Rasse ab oder handelt es sich hierbei um ein Vorurteil?

Im Jahr 2000 griffen ein American Pitbull Terrier und ein American Staffordshire Terrier in Hamburg einen siebenjährigen Jungen an. Der Junge spielte mit seinen Klassenkameraden Fußball, als die Hunde auf einem Schulgelände über ihn herfielen. Sie bissen dem Siebenjährigen in den Kopf und ins Gesicht. Als die Polizei die Hunde erschoss, war es für den Schüler bereits zu spät. Er hat den Angriff der beiden Hunde nicht überlebt. Dieses Unglück ging in den deutschen Medien viral und es war allen bewusst, dass sich so eine Tragödie in Zukunft nicht wiederholen darf.
Dieser Vorfall war der Auslöser dafür, dass der Deutsche Bundestag am 12. April 2001 das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde erließ. Dieses verbietet zum einen die Einfuhr und zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzung. Es wurden die Rasselisten eingeführt. Dadurch erhielten die Hunde dieser Rassen den Namen Listenhund. Von der Gesellschaft werden Listenhunde auch als sogenannte Kampfhunde bezeichnet.
Die Bezeichnung als Kampfhund ist den im 19. Jahrhundert eingeführten Hundekämpfen zuzuschreiben. Ende des 19. Jahrhunderts wurden Bulldoggen und Terrier aufgrund ihrer Stärke und ihrer Schnelligkeit gekreuzt, woraus dann die sogenannten Kampfhunde entstanden sind.  In den Hundekämpfen mussten sie gegen andere Hunde, Bullen oder andere Tiere bis zum Tod kämpfen. In der heutigen Zeit sind Hundekämpfe verboten. Dennoch finden sie illegal in Amerika und Großbritannien statt.

Auf den Rasselisten stehen Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Die Listen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bis auf Niedersachen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen alle deutschen Bundesländer eine Rasseliste. Der American Pitbull Terrier und der American Staffordshire Terrier sind dort auf jeder Liste zu finden. Neben diesen beiden Rassen stehen aber auch noch andere auf der Liste, wie beispielsweise der Rottweiler oder der Dobermann.

Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, unterscheiden die Rasseliste in zwei Kategorien. Bei Hunden, die in der Kategorie eins aufgeführt sind, werden „die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt“.  In der Kategorie zwei sind die Hunde aufgelistet, denen „diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden“. Bei Hunden der Kategorie zwei kann der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefahr gegenüber Menschen oder Tieren besteht. Wer sich in Bayern einen Listenhund der Kategorie eins anschaffen möchte, hat dennoch eine Chance. Dafür gibt es allerdings strenge Haltungsbedingungen. Der/Die HalterIn muss über ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen, der Hund muss einen Wesenstest bestanden haben und es muss ein berechtigtes Interesse für die Haltung eines Hundes der Kategorie eins bestehen. Dazu muss nachgewiesen werden, dass der Hund einen rassetypischen Nutzen erfüllt, wie beispielsweise die Verteidigung von Haus und Hof.
Ein Wesenstest für Hunde untersucht das Verhalten und den Charakter. Dieser wird von einem Tierarzt/einer Tierärztin oder einer/m ausgebildeten SachverständigerIn durchgeführt. Dabei gilt es herauszufinden, ob von dem Tier eine Gefahr ausgeht. An einem Wesenstest müssen allerdings nicht nur Listenhunde teilnehmen, sondern oftmals auch Hunde anderer Rassen, die auffällige Aggressivität zeigen. Jedes Bundesland legt selbst fest, welches Tier einen Wesenstest absolvieren muss. Informationen dazu sind in der Hundeverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu finden.

Unterschiedliche Sichtweisen der Bundesländer

Die Meinungen zum Thema Kampfhunde innerhalb der Bundesländer spalten sich. Der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann, verglich die Tiere in einem Interview mit der Nürnberger Zeitung im Jahr 2010 mit Raubtieren: „Theoretisch vorstellbar wäre beispielsweise, dass ein Zirkus die Tiere in eine Nummer einbaut. Tiger und Löwen sind ja auch erlaubt, wenn eine Gefahr für Menschen sicher ausgeschlossen ist. Das wäre im Fall der Kampfhunde nicht anders“.
Das Land Niedersachsen hingegen hat die Rasselisten im Jahr 2003 als erstes Bundesland wieder abgeschafft. Seit Juli 2013 setzt Niedersachsen insbesondere auf den Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein. Hierbei gibt es eine theoretische und eine praktische Prüfung. Laut dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) ist die theoretische Prüfung vor Beginn der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren und die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. HundehalterInnen sollen dadurch nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Neben dem Sachkundenachweis müssen HundehalterInnen ihre Tiere mit einem elektronischen Mikrochip kennzeichnen lassen, sobald sie älter als sechs Monate sind. Der Transponder wird den Hunden durch eine Tierärztin/einem Tierarzt injiziert. Wer einen Hund in Niedersachsen halten möchte, muss für sein Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen und ihn im Zentralen Hunderegister eintragen lassen, damit bei Gefahrvorfällen eine zügige Halterermittlung möglich ist. In Niedersachsen gelten also gleiche Haltungsbedingungen für alle Rassen.
In einem Interview mit dem Kölner News Journal im August 2022 betonte die Tierärztin und Gutachterin für Hunde, Dunia Thiesen-Moussa, dass sie es erfreulich finde, dass Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Rasselisten bereits abgeschafft haben. Sie ist der Meinung: „Jeder Hund kann unabhängig seiner Rasse gefährlich werden und kein Hund ist aufgrund seiner Rassezugehörigkeit per se gefährlich“.

Die Meinungen der Gesellschaft zum Thema Rasselisten sind sehr unterschiedlich. Viele HundehalterInnen und TierschützerInnen finden es vor allem fraglich, dass jede der geführten Rasselisten unterschiedlich ist. Es erschiene als sehr unglaubwürdig, wenn der Rottweiler beispielsweise in einigen Bundesländern auf der Liste geführt wird und in anderen nicht. Die 25-jährige Hundehalterin Hannah L. aus Papenburg besitzt nun seit eineinhalb Jahren ihren American Pitbull Terrier Nando und hat eine klare Meinung zum Thema Rasselisten und zum Verhalten der sogenannten Kampfhunde.

Als Teil der Gesellschaft sollte man sich grundsätzlich erstmal ein eigenes Bild über Dinge machen, bevor man voreilig über etwas urteilt. Dies gilt auch für das Thema Listenhunde. Von der Gesellschaft werden sie oft zu Unrecht verurteilt und als geborene Kampfmaschinen betitelt.

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